Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.
Unsere Angebote gelten als freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, ebenso mündliche Abmachungen aller Art, wenn sie schriftlich und in rechtsverbindlicher Form von uns bestätigt sind.

2.
Das Angebot mit allen Bestandteilen sowie unser Entwurf bleiben unser geistiges Eigentum, eine Weitergabe ist nur mit schriftlicher Zustimmung gestattet.
Bei Nichtzustandekommen des Auftrags sind das Angebot und der Entwurf an uns zurückzugeben.

3.
Für alle Aufträge gelten die hier aufgeführten Lieferungs- Lind Zahlungsbedingungen Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

4.
Für den Einsatz von Subunternehmern und Leihpersonal ist keine Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.

5.
Aufträge sind nur termingebunden, wenn dies vom Besteller ausdrücklich gewünscht und von uns schriftlich bestätigt wurde. Ansonsten sind die genannten Fertigstellungstermine unverbindlich, Dies gilt insbesondere bei witterungsabhängigen Außenaufträgen.

6.
Technische Verbesserungen und / oder notwendige technische Änderungen gelten als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen.

7.
Die Gewährleistung gegenüber Unternehmen wird bei Kaufverträgen oder Verträgen, die sich nach Kaufrecht richten, beschränkt auf 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang, ebenso bei Reparaturarbeiten, Soweit wir Montagearbeiten an Bauwerken vornehmen, wird die Gewährleistung für die Montage auf 2 Jahre beschränkt.

8.
Ist eine Kaufsache oder ein Gewerk mangelhaft, behalten wir uns bei Verträgen mit Unternehmen das Recht vor, im Rahmen der Nacherfüllung den Mangel durch Nachbesserung selbst zu beseitigen, soweit dem nicht § 444 BGB entgegen steht, Dieses Recht wird beschränkt auf 2 Nachbesserungsversuche.

9.
Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, Skontoabzüge sind nur nach schriftlicher Vereinbarung zulässig.

10.
Entgegenstehenden Vertragsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

11.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Mäder Werbetechnik GmbH.
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller uns aus der Geschäftsverbindung jetzt oder zukünftig gegen den Besteller zustehenden Ansprüchen vor.
Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und gegen Barzahlung oder unter Weitergabe unseres Eigentumsvorbehaltes veräußern. Sicherungsübereignungen und andere unserer Rechte gefährdende Verfügungen sind nicht gestattet.

12.
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung ist unser Firmensitz, Versand erfolgt ab unserem Betrieb auf Gefahr des Käufers, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

13.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen im übrigen verbindlich.

Stand Januar 2003